In einem der meistbeachteten Medienfälle Deutschlands entschied am Mittwoch ein Berliner Gericht zugunsten der deutschen Drehbuchautorin Anika Decker in ihrer Residuenklage gegen Warner Bros. und Barefoot Films, die Produktionsfirma des deutschen Stars Til Schweiger („Inglourious Basterds“). Decker war Co-Autor der Drehbücher zu Schweigers Comedy-Hit „Kaninchen ohne Ohren“ aus dem Jahr 2007 und der erfolgreichen Fortsetzung „Kaninchen ohne Ohren 2“ aus dem Jahr 2009, die beide in Deutschland von Warner Bros. vertrieben wurden. Der erste „Kaninchen ohne Ohren“-Film, bei dem Schweiger Regie führte und in dem er mitspielte spielte an der Seite von Nora Tschirner rund 74 Millionen US-Dollar an den deutschen Kinokassen ein, Blockbuster-Nummern für die Region. Auch „Kaninchen ohne Ohren 2“ war ein großer Erfolg und spielte an den deutschen Kinokassen rund 40 Millionen US-Dollar ein. Decker behauptete, sie sei angesichts des übergroßen Erfolgs der Filme nicht angemessen für ihre Arbeit entlohnt worden. Sie klagte unter Berufung auf die sogenannte „Billigkeitsklausel“ des deutschen Urheberrechtsgesetzes, die erstmals 2002 eingeführt wurde und Kreativen einen Anspruch auf eine „angemessene Beteiligung“ am kommerziellen Erfolg eines Films einräumt, wenn ihre vertragliche Vergütung „erkennbar unverhältnismäßig“ ist ” auf die Einnahmen, die ein Film erzielt. In Deutschland arbeiten viele Drehbuchautoren im Rahmen von Buy-out-Verträgen, die es ihnen in der Regel nicht ermöglichen, Restbeträge für die von ihnen geschriebenen Filme zu erhalten. Nach mehreren Verzögerungen – Decker verklagte erstmals vor fünf Jahren – stimmte ihr das Gericht am Mittwoch zu. Doch ihr Zahltag blieb hinter den meisten Erwartungen zurück. Das Gericht entschied, dass Barefoot Films und Warner Bros. ihr nur 184.000 Euro (194.000 US-Dollar) an Restbeträgen für die beiden Filme schuldeten, da der Großteil ihrer Ansprüche außerhalb der Verjährungsfrist lag. „Sie hätte ihre Klage viel früher einreichen müssen, als sie sah, wie erfolgreich die Filme im Kino waren“, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts. Der Deutsche Drehbuchautorenverband (DVV) hat den Fall Decker als Beispiel für die seiner Meinung nach unfairen Bedingungen für Autoren in der deutschen Filmbranche aufgegriffen. „Wir finden es absurd und beschämend zugleich, dass Anika Decker sich nur durch rechtliche Schritte angemessen an dem Erfolg beteiligen konnte, für den sie selbst maßgeblich verantwortlich ist“, heißt es in einer Erklärung des Verbandes nach dem Urteil vom Mittwoch. „Absurd, weil die Rechtslage die Autorin zweier hochprofitabler Filme massiv benachteiligt und zur Bittstellerin degradiert. Beschämend, denn Unternehmen wie Warner Bros. oder Barefoot Films scheint es offensichtlich an Fairness und Anstand zu mangeln.“ Rund 20 von Deckers Drehbuchkollegen versammelten sich im Vorfeld des Urteils vor dem Berliner Landgericht und trugen T-Shirts mit Slogans wie „Kein Drehbuch, kein Film“ und „Wir erfinden den Film“. „Anika Decker gebührt der große Dank aller [ihrer DVV-]Kolleginnen und Kollegen für ihren Mut, die Rechte von Drehbuchautoren auch gegenüber finanzstarken und mächtigen Gegnern durchsetzen zu wollen“, hieß es vom Verband. Das Gerichtsurteil vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig und Warner Bros. und Barefoot Films können noch Berufung einlegen. Post navigation Arnold Schwarzenegger kam nach seiner Ankunft in Deutschland wegen einer Luxusuhr beim Zoll vorbei